Bachner Brunnen- und Umwelttechnik

Wasserrecht / Förderungen

Sie benötigen eine wasserrechtliche Bewilligung oder wollen um eine Förderung für ihr Projekt ansuchen?

Grundsätzlich ist jede Wassernutzungsanlage gemäß Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtig, mit der Ausnahme ausschließlich für private Schöpf- und Nutzzwecke, sofern keine fremden Rechte berührt werden.

Ebenfalls bewilligungspflichtig sind Wasser-Wasser-Heizanlagen (Wärmepumpen).
Tiefensonden sind gebietsweise in Österreich bewilligungspflichtig.
Daher empfiehlt es sich in jedem Fall ein Projekt fachkundig begleiten zu lassen.

start-wasserrecht

Wir bieten:

  • Projektierung für eine wasserrechtlicher Bewilligung
  • Einreichung und technische Abstimmung mit den Behörden
  • Förderansuchen – für finanzielle Zuschüsse bei Wasserversorgungsanlagen
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