Wasserrecht / Förderungen
Sie benötigen eine wasserrechtliche Bewilligung oder wollen um eine Förderung für ihr Projekt ansuchen?
Grundsätzlich ist jede Wassernutzungsanlage gemäß Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtig, mit der Ausnahme ausschließlich für private Schöpf- und Nutzzwecke, sofern keine fremden Rechte berührt werden.
Ebenfalls bewilligungspflichtig sind Wasser-Wasser-Heizanlagen (Wärmepumpen).
Tiefensonden sind gebietsweise in Österreich bewilligungspflichtig.
Daher empfiehlt es sich in jedem Fall ein Projekt fachkundig begleiten zu lassen.
Wir bieten:
- Projektierung für eine wasserrechtlicher Bewilligung
- Einreichung und technische Abstimmung mit den Behörden
- Förderansuchen – für finanzielle Zuschüsse bei Wasserversorgungsanlagen